Der Flugplatz "am Römerbrunnen" liegt inmitten landwirtschaftlich genutzter Flächen auf einer Anhöhe im Dreieck zwischen Niddatal-Kaichen, Nidderau-Heldenbergen und Karben. Der Rasen-Platz misst ca. 180x110m und ist für Flugmodelle mit einem Abfluggewicht bis 25kg zugelassen. Unabhängig von der aktuellen Windrichtung können so alle Sparten des Modellfluges betrieben werden. Der große Käfig dient kombiniert als PKW-Parkplatz und Vorbereitungsraum für die Modelle.

Die Flugzeiten für Modelle mit Verbrennungsmotor sind wie folgt:

Montags - Samstags von 9:00-12:00 Uhr & von 14:00-20:00 Uhr
Sonn- und Feiertags von 10:00-12:00 Uhr & von 14:00-20:00 Uhr

Kein Flugbetrieb herrscht an Karfreitag, sowie den beiden Weihnachtsfeiertagen.


In der Zeit von April - Oktober steht ein Dixi-Klo, welches einmal pro Woche geleert und gereinigt wird, zur Verfügung.

Seit 2012 verfügt der Flugplatz über eine fest überdachte Pergola, welche als Schattenspender und Unterstand bei schlechtem Wetter dient.

Die Instandhaltung des Platzes erfolgt ausschließlich über die Eigenleistung der Mitglieder. Hierzu finden im Frühjahr und Herbst Arbeitseinsätze statt, bei welchen u.a. die Hecken geschnitten werden, Ausbesserungen an der Start- und Landebahn vorgenommen werden und der fest installierte Zaun von Unkraut befreit wird.
Das regelmäßige Mähen der fast 20.000m2 wird von einem externen Dienstleister übernommen.

Zu erreichen ist der Platz über den betonierten Feldweg aus Richtung Kaichen.
Nächstes Ziel für Navis: "Steinerne Pforte, 61194 Niddatal"


Flug- und Flugplatzordnung

Um eine höchstmögliche Sicherheit auf unserem Modellfluggelände, den angrenzenden Gebieten und den Zufahrtswegen zu gewährleisten, gelten folgende Bestimmungen:

1.

Jeder Modellflieger hat sich so zu verhalten, dass Sicherheit und Ordnung gewahrt und insbesondere Personen nicht gefährdet werden. Personen jeglicher Art, auch außerhalb des Fluggeländes, auf den Zuwegen oder landwirtschaftlich tätig, dürfen weder angeflogen noch überflogen werden.

2.

Sofern kein Hauptamtlicher Flugleiter anwesend ist, ist der erste auf dem Platz befindliche Pilot (>18 Jahre, >2 Jahre Vereinszugehörigkeit) der Flugleiter.

Den Anordnungen des Flugleiters hat jeder Pilot oder Zuschauer Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen kann durch den Flugleiter bzw. Vorstand ein Platzverbot erteilt werden.

Er hängt den Flugbericht aus, in den sich alle aktiven Piloten ein- bzw. austragen und überwacht den Flugbetrieb. Ein Flugbericht ist bei jeder Flugaktivität zu führen, der Einsatz eines Flugleiters ist ab 3 Piloten erforderlich, ab 4 Piloten kommen zwei Flugleiter zum Einsatz. Der jeweils aktive Flugleiter kann nicht aktiv am Fluggeschehen teilnehmen.
Bei Flugbetrieb ohne Flugleiter beträgt das maximale Abfluggewicht der zum Einsatz kommenden Modelle 2kg und die maximale Flughöhe 100m über Grund, sofern der jeweilige Pilot nicht im Besitz des Kenntnisnachweis nach § 21a Abs. 4 LuftVO oder einer anderen gültigen Legitimation ist.

3.

Der Betrieb von Flugmodellen mit Verbrennungsmotoren ist nur zu folgenden Zeiten zulässig:

An Werktagen:                                 von   9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und

                                                       von 14.00 Uhr bis 20.00 Uhr

An Sonn- und Feiertagen:                  von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr und

                                                       von 14.00 Uhr bis 20.00 Uhr

An Tagen, an denen der Sonnenuntergang eher eintritt, ist der Flugbetrieb zu diesem Zeitpunkt einzustellen.

In den Sommermonaten kann bei trockener Witterung und entsprechendem Stand der Frucht der Betrieb von Turbinen-Modellen untersagt werden. Maßgeblich hierbei ist die „Jet-Ampel“ auf der Vereinshomepage.

Generell kein Flugbetrieb herrscht an Karfreitag, sowie den beiden Weihnachtsfeiertagen.

4.

Das Fliegen von Flugkörpern jeglicher Art, auf unserem Gelände, ist nur permanenten Vereinsmitgliedern, sowie Personen, die beim diensthabenden Flugleiter eine Tagesmitgliedschaft erworben haben, gestattet (siehe Pkt. 17.)

5.

Es dürfen jeweils nur bis zu 3 Flugmodelle mit Verbrennungsmotoren gleichzeitig in der Luft sein.

6.

Das maximale Abfluggewicht des zum Einsatz kommenden Flugmodells darf 25,00 kg nicht überschreiten. Ab einem Abfluggewicht von mehr als 250g gilt die Kennzeichnungspflicht für Flugmodelle. Eine Plakette mit Namen und Anschrift des Haltersmuss in dauerhafter, feuerfester Beschaffenheit, von außen sichtbar am Modell befestigt werden.

7.

Der Flugbetrieb darf nur in Anwesenheit einer Person durchgeführt werden, die erfolgreich an einer Unterweisung in Sofortmaßnahmen am Unfallort oder Ausbildung in Erster Hilfe teilgenommen hat. Hierüber ist ein Nachweis gemäß § 8a der Straßen-Verkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. § 126 der Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV) zu führen. Es muss eine Erste-Hilfe-Ausrüstung zur Verfügung stehen, die mindestens der für das Mitführen in Personenkraftwagen vorgeschriebenen Ausrüstung entspricht.

8.

Vor Inbetriebnahme des Senders muss sich der Pilot in den Flugbericht eintragen. Bei Verwendung eines nicht im 2,4GHz-Band liegenden Kanals ist bei der Eintragung eine Kanal-Doppelbelegung mit ggf. bereits eingetragenen Piloten im Flugbericht zu prüfen. Bei Doppelbelegungen müssen sich die Piloten absprechen. Erst danach darf der Sender in Betrieb genommen werden.

9.

Die Startrichtung wird vom jeweiligen Flugleiter festgelegt und ist so lange einzuhalten, bis der Flugleiter wegen Änderung der Windrichtung oder aus einem anderen Grund eine neue Startrichtung festlegt.

 

10.

Landende Modelle haben vor startenden Modellen den Vorrang. Das Überspannen der Einflugschneise mit Startseilen ist nicht gestattet. Motormodelle mit stehendem Motor und Notlandungen aufgrund von Störungen haben Vorrang. Sie sind durch lautes Rufen des Piloten allen anderen Piloten anzuzeigen.

11.

Der Aufenthalt auf der Start- bzw. Landebahn ist während des Flugbetriebes nur den Piloten sowie dem Flugleiter gestattet. Während des Flugbetriebes ist ein Sicherheitsbereich von ca. 20 m vor dem Zaun einzuhalten.Beim weiträumigen Fliegen eines Modellhubschraubers steht der Pilot in Rufweite der Flächenmodellpiloten, wobei Starts und Landungen mit mindestens 20m Sicherheitsabstand von ihnen erfolgen. Engräumiges Fliegen (z.B. Schwebeflugtraining) ist nur im Hubschrauberfeld (siehe Platzskizze) in Absprache mit den Flächenmodellpiloten erlaubt.

12.

Motormodelle müssen mit einem Schalldämpfer ausgerüstet sein. Sie dürfen einen Schallpegel von 80dB(A) nicht überschreiten.

13.

An Wettbewerben und Flugtagen wird die Flugplatzordnung durch zusätzliche Regelungen angepasst.

14.

Das Abstellen von Fahrzeugen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen ist untersagt.

15.

Lagern, Zelten und Feuer anzünden sind untersagt. Jede mutwillige Beschädigung des Modellflug- und Ackergeländes wird strafrechtlich verfolgt.

16.

Hunde sind an der Leine zu halten.

17.

Tagesmitglieder (max. 5 pro Tag) dürfen nur im Beisein eines aktiven Vereinsmitgliedes fliegen und haben sich unaufgefordert beim Flugleiter anzumelden. Sie dürfen am Flugbetrieb teilnehmen, wenn sie durch Eintragung in den Flugbericht eine Tagesmitgliedschaft erwerben und die folgenden Anforderungen erfüllen:

·         Das Tagesmitglied muss eine gültige Versicherung besitzen und nachweisen. Im Falle             zulassungspflichtiger Fernsteuerungsanlagen muss die Zulassung nachgewiesen werden.

·         Die Flug- und Flugplatzordnung wurde zur Kenntnis genommen.

·         Die Flugaktivitäten der Vereinsmitglieder haben Vorrang.

·         Tagesmitglieder haben ihre Flugaktivitäten mitdem Flugleiter abzustimmen.

·         Das Tagesmitglied muss ein flugtüchtiges und technisch einwandfreies Modell vorweisen, sowie über Flugerfahrung verfügen. Bei technischen Mängeln ist der Flugbetrieb untersagt.

    

DieGebühr für die Tagesmitgliedschaft beträgt 10,00€ pro Kalendertag und muss vor Inbetriebnahme desModells beim diensthabenden Flugleiter bezahlt werden. Jugendliche sind von der Gebühr ausgenommen. Gästen, die auf Einladung fliegen, kann in Absprache mit dem Vorstand die Tagesmitgliedschaft ohne Entrichtung der Gebühr erteilt werden.

18.

Bei Unfällen, bei denen ein Luftfahrzeug (Modell) durch seinem Betrieb einen schweren Schaden verursacht hat oder jemand getötet oder schwer verletzt worden ist, ist - unbeschadet der Vorschrift des § 5 LuftVO- unverzüglich zu benachrichtigen:

·      die nächste erreichbare Polizeidienststelle (Notruf 110, 112)

·      das Regierungspräsidium Darmstadt (Tel. 06151/12-6015, -3850, -8921 oder per Fax -3851)

·      wenn nicht erreichbar Beauftragte der Luftaufsicht (Tel. 0177/3291710)

Außerhalb der Dienstzeiten hat die Meldung an das Lagezentrum beim Hessischen Ministerium des Innern in Wiesbaden (Tel. 0611/353787 und 0611/3531810) zu erfolgen

Wir bitten alle Vereinskameraden und Gäste um Verständnis für die teilweise strengen Vorschriften und Auflagen, weisen aber darauf hin, dass von der Beachtung dieser Flugordnung unsere Platzgenehmigung und damit die Ausübung unseres Hobbys abhängt.

Diese Flug- und Flugplatzordnung tritt am 01. Februar 2019 in Kraft und ersetzt die Flugplatzordnung vom 01. Oktober 2018.

MODELLFLUG - GRUPPE 1979 KAICHEN e. V.

DerVorstand